In unserer Praxis bieten wir umfassende sozialmedizinische Beratungen an, um Sie bei gesundheitlichen und beruflichen Fragestellungen zu unterstützen. Unser Team verfügt über aktuelles Wissen zu sozialmedizinischen Themen und erstellt regelmäßig Gutachten für die Rentenversicherung sowie für Sozialgerichte deutschlandweit.
Häufig gestellte Fragen zum Schwerbehindertenrecht (FAQ):
Hinweis: Alle Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Wir sind nicht befugt, rechtliche Auskünfte zu erteilen. Für eine individuelle rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle.Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Versorgungsamt
Wozu benötige ich einen Schwerbehindertenausweis?
Je nach Grad der Behinderung (GdB) können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche wie Steuervergünstigungen, zusätzlichen Urlaub oder besonderen Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis erhalten.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Sollte Ihr Antrag nicht anerkannt werden oder der festgestellte Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig erscheinen, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir beraten Sie zu den nächsten Schritten.
Ab welchem Grad der Behinderung (GdB) gilt man als schwerbehindert?
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Personen mit einem GdB von 30 oder 40 können unter bestimmten Bedingungen eine Gleichstellung beantragen.
Kann ich meinen Schwerbehindertenausweis verlängern?
Ja, wenn Ihr Ausweis befristet ist, sollten Sie frühzeitig einen Verlängerungsantrag stellen. Ist Ihre Behinderung dauerhaft, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
Häufig gestellte Fragen zur privaten und gesetzlichen Unfallversicherung (FAQ):
Hinweis: Alle Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Wir sind nicht befugt, rechtliche Auskünfte zu erteilen. Für eine individuelle rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle.Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten ab. Eine private Unfallversicherung schützt Sie zusätzlich im privaten Bereich, z. B. bei Freizeitunfällen.
Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall?
Je nach Schwere der Verletzung übernimmt sie Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztengeld sowie Rentenzahlungen bei dauerhaften Schäden.
Wie läuft die Begutachtung bei der Unfallversicherung ab?
Nach einem Unfall wird der medizinische Zustand durch Gutachten geprüft.
Was ist eine Berufskrankheit und wie wird sie anerkannt?
Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht wurde. Sie muss von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse anerkannt werden, um Leistungen zu erhalten.
Was passiert, wenn mein Antrag auf Unfallrente abgelehnt wird?
Falls Ihr Antrag auf Unfallrente abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen.
Wann habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft vermindert ist und Sie weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente.
Wie beantrage ich eine Erwerbsminderungsrente?
Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt.
Was passiert, wenn mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird?
Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wir beraten Sie dazu.
Welche Rehabilitationsmaßnahmen werden von der Rentenversicherung übernommen?
Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen, darunter stationäre und ambulante Therapien sowie Programme zur beruflichen Wiedereingliederung.
Kann ich eine Erwerbsminderungsrente erhalten und trotzdem arbeiten?
Ja, aber nur eingeschränkt. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie noch bis zu sechs Stunden täglich arbeiten. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ist eine geringfügige Beschäftigung möglich, solange die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.